Serviceübersicht

Gaststätten und Gewerbe
Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Speziellere Erlaubnisse sind im Bereich des Gaststättengewerbes notwendig.
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie ein Gewerbe online anmelden.
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie ein Gewerbe online abmelden.
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie ein Gewerbe online ummelden.
Beantragen Sie die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Im Gewerbeserviceportal NRW erhalten Sie Informationen zur Beantragung einer Reisegewerbekarte sowie einen digital ausfüllbaren Antrag.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.