Serviceübersicht
Gaststätten und Gewerbe
Antrag Schankerlaubnis - Gestattung gemäß §12 Abs. 1 GastG
Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Sie möchten gewerbsmäßig das Lebens oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen? So bspw. Gebäude bewachen, Fluggäste kontrollieren, Geld- und Werttransporte durchführen oder im Personenschutz arbeiten? Hierfür benötigen Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Gaststättengewerbe Erlaubnis und andere online Dienstleistungen können Sie hier über das WSP (Wirtschafts-Service-Portal) beantragen.
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie ein Gewerbe online an, ab oder ummelden.
Beantragen Sie die Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
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