Wohnen und Verbrauchen

  • Einen neuen Wohnsitz anmelden

    Sie sind innerhalb Deutschlands umgezogen? Jetzt ist die Ummeldung inklusive neuer Anschrift auf Ihrem Personalausweis online möglich. Die Ersten, die das Angebot nutzen können, sind Alleinstehende ohne minderjährige Kinder. Der Dienst wird fortlaufend ausgebaut. Für die optimale Nutzung des Dienstes empfiehlt sich die Verwendung Ihres Smartphones.

    Sie können sich schon heute in Hamburg, Flensburg, Lübeck, Kiel, Neumünster, Rellingen / Pinnau und Amt Arensharde online anmelden, wenn Sie aus einer der folgenden Bundesländer zuziehen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

    Zur Nutzung dieses Online-Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto. Falls Sie noch keins besitzen, können Sie ein solches Nutzerkonto registrieren.

  • Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

  • Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich die Kosten Ihres Wohneigentums oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht haben, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

  • Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

    Sie können Wohngeld als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilien (Lastenzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

  • Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.

  • Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Treten in dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen.

  • Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

  • Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

    Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

  • Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

    Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums sollten Sie einen Antrag auf Weiterleistung stellen. Die Voraussetzungen für Ihren Anspruch werden dann erneut geprüft.